Steuerliche deutsch-polnische Beratung
Wenn Sie in Polen zu investieren beabsichtigen, werden Sie mit polnischen Steuerrecht und den Fragen des Deutsch-Polnischen Doppelbesteuerungsabkommen konfrontiert. Als eine klassische deutsch-polnische Anwaltskanzlei beraten wir Sie gern in diesem Zusammenhang.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften sind die Fragen der Umsatzsteuer im Rahmen der sog. innergemeinschaftlichen Transaktionen von Belang. Falls Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir sind behilflich auch im Hinblick auf Klärung sämtlicher Steuerfragen, wenn Sie als Geschäftsführer oder sonstiger Mitarbeiter nach Polen entsandt werden. Wir beraten Sie dazu, in welchem Land Ihre Steuer günstiger ausfällt.
Falls Sie Fragen im Hinblick auf die Steuern in Polen oder die Besteuerung Ihrer Firma vorab prüfen möchten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir kurz.