Beratung Arbeitsrecht in Polen
Jedes deutsche Unternehmen, das in Polen eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründet, muss polnische Mitarbeiter beschäftigen. Damit gehen vielerlei Probleme einher. Wir beraten Sie als eine klassische deutsch-polnische Anwaltskanzlei zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis:
- Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Polen
- Steuerliche Fragen bei der Entsendung nach Polen
- Anstellung von Geschäftsführern
- Wahl des richtigen Arbeitsvertrages und dessen Erstellung
- Beachtung aller Einzelheiten bei dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis
- Klärung der Fragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts
- Führung der Personalakte
- Klärung der Gewerkschaftsfragen im Betrieb
- Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis
- Kündigungen des Arbeitsvertrages
- Arbeitsverträgen bei Betriebsübernahmen
- Vertretung vor polnischen Arbeitsgerichten
Wenn Sie Fragen zum polnischen Arbeitsrecht haben oder einen polnischen Mitarbeiter anstellen möchten, zögern Sie bei Zweifeln nicht, mich unverbindlichen zu kontaktieren.