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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Polnische GmbH

Das Vorbild für die polnische GmbH war das deutsche Recht. Daher ist die polnische GmbH der deutschen GmbH in vielerlei Hinsicht ähnlich. Allerdings bestehen auch recht große Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen, vor allem sind die Haftungsfragen unterschiedlich ausgestaltet. 

Wir beraten Sie gern in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten nach dem GmbH-Recht. Wir unterstützten Sie bei der Gründung einer GmbH in Polen einschließlich Abwicklung sämtlicher hiermit einhergehender Formalitäten, wie Erlangung der polnischen statistischen REGON Nummer, der Anmeldung beim Finanzamt (Erlangung der Steuernummer NIP) und bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS. 

Wir sind eine auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr spezialisierte Kanzlei und daher berücksichtigen wir bei der Beratung die Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischen Recht, bei Bedarf auch das EUR-Recht. Wir erstellen für Sie polnische Gesellschafterverträge, Gesellschaftsbeschlüsse für ordentliche und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen und alle für das tagtägliche Geschäft erforderliche Unterlagen. Wir begleiten sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und bei der Erstellung von unterschriftsreifen Gesellschafterversammlungsunterlagen, wie Niederschriften . Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen. 

Gründen Sie eine GmbH in Polen sicher über einen deutsch-polnischen Rechtsanwalt: 

  • Beratung in Bezug auf die richtige Rechtsform im Vergleich zum deutschen Recht
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in polnischer und deutscher Sprache und Anpassung der deutschen Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen an das polnische Recht
  • Verhandlung und Erstellen von Geschäftsführerverträge
  • Wahrnehmung des Notartermins zur GmbH-Gründung bei einem polnischen Notar
  • Anmeldung der GmbH zur Eintragung bei dem polnischen Handelsregister
  • Eröffnung eines Bankkontos in Polen
  • Beratung zu Haftungsfragen der Vertretungsorgane und der Gesellschafter in Polen
  • Beratung und Vertretung bei allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
  • Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen
  • Sitzverlegung der polnischen GmbH, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.


Wir vermitteln für Sie auch ein deutschsprachiges Steuer- und Buchhaltungsbüro in Polen. 

Ich unterstütze Sie gern sowohl bei der Vorbereitung der Gründung als auch bei der Durchführung sämtlicher Gründungsformalitäten. Sprechen Sie mich ganz einfach an.

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
Tel. +49 40 228 612 26   Deutschland
 

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