Steuern in Polen
Zu beachten ist in erster Linie, dass in Polen – im Gegensatz zu Deutschland – keine Gewerbesteuer existiert.
Zu den wichtigsten Steuern in Polen gehören:
• Einkommensteuer (PIT)
Die polnische Einkommensteuer wird von natürlichen Personen erhoben. Sie wird nach einer Progressionsskala zu zwei Steuersätzen erhoben. Die gegenwärtig in Polen geltenden Einkommensteuersätze betragen 18% (Einkünfte bis zum 85.528 PLN) und 32% (Einkünfte über 85.528 PLN). Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich auch für Erträge aus der unternehmerischen Tätigkeit von Einzelfirmen und Gesellschafter von Personengesellschaften. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, mit dem einheitlichen Steuersatz von 19% (Linearsteuer) besteuert zu werden.
• Körperschaftsteuer (CIT)
Die polnische Körperschaftsteuer wird von Gewinn von juristischen Personen erhoben. Der gegenwärtig geltende Körperschaftsteuersatz in Polen beträgt 19%.
• Umsatzsteuer (VAT)
Die polnische Umsatzsteuer wird bei jedem Zwischenverkauf auf den gesamten Umsatz erhoben; jeder Zwischenverkäufer kann sich die von ihm selbst bezahlte polnische Weiterwertsteuer aber als Vorsteuer erstatten oder auf die eigene Weiterwertsteuerschuld anrechnen lassen, so dass er selbst nur mit der Steuer auf die Differenz zwischen seinen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis belastet ist. Der Umsatzsteuerbasissatz in Polen beträgt 23%. Bei Transaktionen zwischen deutschen und polnischen Firmen gelten die Grundsätze der innergemeinschaftlichen Lieferungen.
• Verbrauchersteuer
Es gibt in Polen verschiedene Arten von Verbrauchersteuer. Sie wird nur auf bestimmte Waren erhoben, z.B. Erdölprodukte, Alkohol, Tabakwaren erhoben.
• Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die polnische Erbschafts- und Schenkungssteuer wird bei Schenkungen und Erbanfällen erhoben. Die Steuersätze der Erbschafts- und Schenkungssteuer variieren zwischen 3 Prozent und 20 Prozent, wobei die jeweilige Steuerklasse und Wert der Erbschaft/Schenkung für den Steuersatz entscheidend sind. Für nahe Familienangehörige gibt es Freibeträge. Für die am nächsten stehenden Familienangehörige sind Befreiungen vorgesehen.
• Rechtsgeschäftssteuer (Stempelsteuer)
Die polnische Rechtsgeschäftssteuer (Stempelsteuer) ist in Deutschland unbekannt. Sie wird bei Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen erhoben. Sie findet nur auf bestimmte Verträge Anwendung, z.B. Kauf- und Tauschverträge von Gegenständen und Vermögensrechten, Darlehensverträge, Gesellschaftsverträge, Hypothekenbestellung usw.
• Grundsteuer
Die polnische Grundsteuer ist eine Bestandsteuer. Sie wird vom Grundstückseigentum in Polen erhoben. Die Steuersätze werden von den Gemeinden bestimmt und hängen von der Art und dem Verwendungszweck der Immobilien ab. Die Steuer ist viel niedriger als in Deutschland. Eine Grunderwerbsteuer gibt es in Polen nicht.
Diejenigen Firmen oder Privatpersonen, die in Deutschland ansässig sind und in Polen Einkünfte erzielen, sind der Gefahr der Doppelbesteuerung ausgesetzt. Um jedoch zu vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden, wurde am 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Polen) abgeschlossen.
Falls Sie Fragen im Hinblick auf die Steuern in Polen oder die Besteuerung Ihrer Firma vorab prüfen möchten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir kurz.