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Güterrecht Polen - Deutsch-polnische Eheschließung

polen-rundschau – März 2004

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Ich bin mit einer Warschauerin eng liiert. Wir erwägen jetzt die Möglichkeit einer Eheschließung. Wo können wir heiraten, in Polen oder in Deutschland ? Was gilt es da im übrigen noch zu beachten?

Was den Ort der Eheschließung angeht, können Sie die standesamtliche Heiratszeremonie nach Ihrer Wahl sowohl in Deutschland als auch in Polen vollziehen lassen. Falls Sie sich für Deutschland entscheiden sollten, braucht Ihre Verlobte nicht einmal eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. ein Visum zu beantragen. Wichtig ist nur, dass Sie in Deutschland den Ort wählen, in dem Sie gemeldet sind. Denkbar ist zwar auch, dass Sie in einer von Ihnen nach Gusto frei gewählten Stadt, z.B. in München, heiraten. Sie müssen dann allerdings damit rechnen, dass der Verwaltungsaufwand, sprich der finanzielle und der Zeitaufwand, grösser werden.

Was die Unterlagen anbelangt, die Sie und Ihre Verlobte im Standesamt vorlegen müssen, gilt ähnliches sowohl für Deutschland als auch für Polen: Der inländische Teil – also, falls die Eheschließung beispielsweise in Polen erfolgen sollte, Ihre Verlobte – braucht in der Regel nur den Personalausweis und die Meldebescheinigung vorzuweisen. Der ausländische Teil – also in dem obigen Fall Sie selbst – muss dagegen das Original der Geburtsurkunde und das sog. Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument, das Sie bei Ihrem Heimatstandesamt beantragen müssen. Darin wird bestätigt, dass Sie nach den Bestimmungen Ihres Heimatrechts fähig sind, eine Ehe einzugehen. Außerdem, falls Sie vorher verheiratet waren, müssen Sie auch noch sämtliche Heiratsurkunden und Scheidungsurteile vorlegen. Über diese Unterlagen hinaus verlangen polnische Standesämter zusätzlich, dass Sie die deutsche Meldebescheinigung vorlegen und eine Erklärung unterzeichnen, dass im Hinblick auf Ihre Person keine Ehehindernisse vorliegen.

Sämtliche Unterlagen sind in Original nebst beglaubigten Übersetzungen vorzulegen. In Zweifelsfällen können sowohl deutsche als auch polnische Standesämter verlangen, dass die Originalurkunden durch ein Konsulat beglaubigt (im Fachjargon heißt das "legalisiert") werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich immer, bei dem jeweiligen Standesamt nachzufragen, ob die Legalisation erforderlich ist.

Die Heiratszeremonie wird, was ihre Form anbelangt, immer nach dem Recht des Staates vorgenommen, in dem sie vollzogen wird. Wenn Sie also in Polen heiraten sollten, gilt für die Formvorschriften polnisches Recht. Das bedeutet aber noch nicht, dass polnisches Recht auch für die güterrechtlichen Verhältnisse in der Ehe gelten muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zwischen deutschem und polnischem Recht wählen, Sie können auch güterrechtliche Verträge schließen. Welches Recht günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und bedarf jeweils sorgfältiger Prüfung. Gleiches gilt für sonstige Ehewirkungen und für die Fragen einer eventuellen Scheidung.

Insgesamt ist hervorzuheben, dass in deutsch-polnischen Ehen viele Bereiche (wie bspw. Güterrecht, Ehewirkungen, Scheidung) in dem Sinne steuerbar sind, dass das jeweils günstigere Recht gewählt werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass hierzu eine sorgfältige und vor allem rechtzeitige Planung erforderlich ist. Recht plastisch kann diese Lage mit der auf einem Schiff verglichen werden: Wenn Sie das Ruder rechtzeitig in die Hand nehmen, können Sie das Schlecht-Wetter-Gebiet umschiffen. Wenn Sie aber das Schlecht-Wetter-Gebiet bereits erreicht haben, können Sie nur so steuern, wie das Wetter es Ihnen erlaubt.

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