Von Redaktion auf Donnerstag, 22. Mai 2025
Kategorie: Wissen

Über Geldwäsche in Polen

In Polen ist der Tatbestand der Geldwäsche im Strafrecht im Gesetz über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 6. Juni 1997 im Art. 299 § 1 wie folgt definiert:

Wer Zahlungsmittel, Finanzinstrumente, Wertpapiere, Devisenwerte, Vermögensrechte oder andere bewegliche Vermögenswerte sowie Immobilien, die in Verbindung mit verbotenen Handlungen erworben wurden, annimmt, weitergibt oder außer Landes bringt, bei Übertragung ihres Eigentums hilft oder andere Handlungen begeht, die dazu führen, die Feststellung ihrer kriminellen Herkunft oder den Ort ihrer Verbringung, ihre Auffindung, Konfiszierung oder Übertragung an den Staatsschatz, vollständig zu verschleiern oder wesentlich zu erschweren, wird mit Freiheitsentzug von sechs Monaten bis acht Jahren bestraft.

Schmutzige Gelder


Die Phasen der Geldwäsche

Die Geldwäsche verläuft in mehreren Etappen, die am Ende darauf hinauslaufen, die illegale Quelle der finanziellen Mittel zu verbergen und zugleich für sie eine neue, scheinbar rechtmäßige Herkunft zu kreieren.

1. Vorbereitung: Dislokation

Verbringung des Geldes finanzieller oder materieller Gegenwerte an einen anderen Ort oder ins Ausland, um die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung zu verringern. Zum Beispiel:

2. Lokalisierung/Platzierung

Einführung der illegalen Mittel in das Finanzsystem, z. B. durch Einzahlung auf ein Konto unter Umgehung der Kontrollinstrumente der Banken, z. B. durch Aufteilung in kleinere Summen unterhalb der Registrierungsgrenze (Structuring) oder Einzahlungen durch eine große Zahl von dafür angeworbenen Personen (Smurfing). Häufig kommt es dabei auch zur Einbindung von Angestellten der Finanzinstitute. Auch gibt es Länder, in denen bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten von der Pflicht der Registrierung ausgeschlossen sind (exempt transactions).

3. Tarnung (Layering)

Verwischung der Spuren zur tatsächlichen Quelle des Geldes. Dabei kommt es in der Regel zu einer großen Zahl von Finanztranstransaktionen zwischen unterschiedlichen Konten bei unterschiedlichen Banken in mehreren Ländern.

Wenn es dabei zu Transfers auf Banken in s. g. „Steueroasen" kommt, reißt die Spur ab, da die Banken in diesen Ländern nicht verpflichtet sind, zu registrieren, von wem und woher das Geld überwiesen wurde. Für die Überweisungen wird z. B. das internationale System SWIFT genutzt.


4. Integration/
Legitimierung

Anfertigung gefälschter „legaler" Dokumente zur Herkunft des Geldes


Nationale Maßnahmen gegen die Geldwäsche und Integration auf internationaler Ebene

In Polen wurde für die Bekämpfung der Geldwäsche ein Generalinspektor für Finanzinformationen berufen (GIIF - Generalny Inspektor Informacji Finansowej), Er handelt auf der Grundlage des Gesetzes vom 16. November 2000 r. „Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Ustawa o przeciwdziałaniu praniu pieniędzy oraz finansowaniu terroryzmu).

Im Jahr 2024 hat der GIF über 8.000 Hinweise auf verdächtige Handlungen und Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhalten. Bei den vom GIF auf eigne Initiative an die Nationale Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) abgegebenen Hinweisen handelt es sich am häufigsten um Verdacht auf unterschiedlichste Arten von Finanzbetrug im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer (z. B. zu niedrig deklarierter Umsatz, Betrug bei der Umsatzsteuerzahlung oder -rückerstattung, Umsatzsteuerkarussell), aber auch Verstöße gegen die Wirtschaftssanktionen gegen Russland und Weißrussland.

Bei den Anfragen von ausländischen Finanzorganen dominierten Betrug und Vorteilserschleichungen sowie andere Kategorien der organisierten Kriminalität, Rauschgiftschmuggel und Wirtschaftsverbrechen.

Auf EU-Ebene bildet das sog. AML/CTF-Paket in Verbindung mit weiteren Vorschriften die verbindliche Rechtsgrundlage für alle Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Im Jahr 2024 wurden wesentliche Teile dieses Systems von Rechtsvorschriften neu gefasst und aktualisiert. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese aktualisierten Vorschriften bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen.

Zusammenfassung

Die Geldwäsche ist ein komplexer, verschlungener Vorgang und beruht darauf, Mittel aus illegalen Quellen in legalen Umlauf zu bringen. Dieser Prozess läuft in mehreren Etappen ab: von der Vorbereitung über die Positionierung, die Tarnung bis zur Integration der illegalen Mittel in den legalen Finanzkreislauf.

Alle Elemente sind strafrechtlich relevant und werden in Polen mit Freiheitsentzug von bis zu acht Jahren bestraft. Für die Strafverfolgungsorgane stellt die Geldwäsche eine ernste Herausforderung dar, sowohl in Polen als auch weltweit.

Jeden kann es treffen

Die Geldwäsche wird in der Regel im Rahmen von komplexen kriminellen Täterstrukturen verübt, die im Bedarfsfall nicht zögern, Außenstehende für die Ausführung von bestimmten Teil-Aktionen im Gesamtrahmen des Transfers illegaler Mittel in legale Finanzkreisläufe zu missbrauchen. Es genügt mitunter schon, dass Sie Kenntnis von solchen Handlungen erlangen, aber diese den Strafverfolgungsorganen nicht zur Kenntnis bringen.

Sollten Sie bemerken, dass Sie in eine solche gefährliche Situation geraden könnten oder schon geraten sind, zögern Sie nicht, sich zunächst an einen erfahrenen Rechtsbeistand zu wenden, um drohende strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.

Meine Kanzlei besteht nunmehr bereits seit über zwanzig Jahren und ist spezialisiert auf grenzübergreifende, hauptsächlich deutsch-polnische Wirtschafts- und Strafverfahren. In der Folge habe ich umfangreiche Erfahrungen in allen Rechtsbereiche gesammelt, die Ihnen zu Gute kommen, wenn Not am Manne ist. Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Polen als Rechtanwalt bzw. Adwokat an allen Gerichten zugelassen.

Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus Absolventen polnischer, deutscher und internationaler juristischer Bildungseinrichtungen und Hochschulen. Auch Sprachbarrieren gibt es für uns nicht, den alle Mitarbeiter sind bilinguale Muttersprachler.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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Internet: www.jacek-franek.com