Rundfunk-Gebühren in Polen
Ja, auch in Polen muss für Rundfunk und TV eine Gebühr bezahlt werden! Allerdings wird sie nicht automatisch verlangt, wenn man sich polizeilich am Wohnsitz anmeldet, was an sich in Polen schon mal viel lockerer befolgt wird, als wir das in Deutschland kennen. Aber das ist ein eigenes Thema.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühr ist das Gesetz vom 21. April 2005 „über die Gebühren für Abonnements" (Gesetzblatt Dz. U. 2005 nr. 85 poz.728).
Für 2024 beträgt die Jahresgebühr je Haushalt:
- 294,90 PLN für den Empfang von TV und Rundfunk,
- 94,00 PLN für den ausschließlichen Empfang von Rundfunk.
Die Anzahl der Geräte pro Haushalt spielt dabei keine Rolle.
Zahlreiche Nachlässe und Vergünstigungen
Ab dem 75. Geburtstag ist man von der Rundfunkgebühr befreit. Auch Bezieher von niedrigen Renten, Invaliden und Veteranen brauchen keine Rundfunkgebühr zu bezahlen. Die Befreiung muss allerdings bei der Polnischen Post unter Vorlage der entsprechenden Dokumente beantragt werden.
Die meisten „gucken schwarz"
Trotz der vergleichsweise niedrigen Gebühr wird sie nur von wenigen Haushalten bezahlt. Während in Europa im Durchschnitt weniger als zehn Prozent und in Deutschland gar nur zwei Prozent, die Bezahlung verweigern, sind es in Polen fünfundsechzig Prozent. Tendenz steigend. Von ca. 15 Millionen Fernsehgeräte in über 13 Millionen Haushalten sind nur wenig mehr als 4 Millionen Geräte angemeldet, und nur ca. 1,2 Millionen Fernsehbesitzer zahlen ihre Gebühren regelmäßig.
Gilt auch für TV auf dem Computer oder Mobiltelefon
Den Streit, ob Mobiltelefone, Laptops, Computer und andere moderne mobile Kommunikationsgeräte bei Empfang von Radio und TV-Programmen zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichte sind, hat das Oberste Verwaltungsgericht vor einiger Zeit zu Gunsten der Programmanbieter entschieden: Unabhängig davon, ob das Signal analog oder digital empfangen wird, geht es um die allgemeine „Bereitschaft zum TV-Empfang", und diese Fähigkeit besitzt jeder funktionierende Computer, jedes Smartphon und jedes Tablett. Das Oberste Verwaltungsgericht hat damit das anderslautende Urteil des erstinstanzlichen Gerichts verworfen. Damit sind auch alle Nutzer dieser Geräte zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet, soweit sie damit Rundfunk- und Fernsehprogramme empfangen.
Wer erwischt wird, muss Strafe bezahlen
Wer die Gebühren nicht entrichtet, kann bestraft werden, und zwar mit einer Geldstrafe in Höhe des 30-fachen der am Tag der Kontrolle geltenden Monatsgebühr. Das wären 2024 für Rundfunk 261 PLN und 819 PLN für Rundfunk/TV-Empfang. Zwar finden tatsächlich Kontrollen statt, um herauszufinden, ob Rundfunk- und TV-Programme empfangen werden, aber die Chancen für die Kontrolleure sind sehr gering. Es genügt, ihnen den Zutritt zur Wohnung zu verwehren und die Auskunft zu verweigern.
Neue Lösungen ab 2025?
Da die derzeitige Verfahrensweise die Finanzierung des ÖRR über Gebühren in Polen nicht wirklich garantiert, wird seit einiger Zeit nach einer Alternative gesucht. Gegenwärtig sind zwei Varianten im Gespräch, die bereits ab Januar 2025 eingeführt werden sollen.
Die erste Lösung sieht die Einführung eines s. g. Audio-Visual-Beitrags (Składka audiowizualna) vor, der von allen Steuerzahlern erhoben und bei monatlich ca. 8,43 PLN liegen würde.
Bei der zweiten Variante soll die Finanzierung des ÖRR durch einen gesetzlich festgelegten Zuschuss in Höhe eines prozentualen Anteils am Bruttoinlandprodukt garantiert werden.
Unser Wissen für Ihre Sicherheit
Wie Sie sehen, gibt es immer wieder neue Themen zu bedenken, die Sie vielleicht bisher noch nicht wahrgenommen haben, wie in diesem Fall die Rundfunkgebühr, die in Polen, ganz im Unterschied zu Deutschland, kaum öffentlich diskutiert wird. Meine Kanzlei ist auch bei solchen eher unauffälligen Angelegenheiten für Sie ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und mit den vielfältigsten und ausgefallensten rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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