Von Redaktion auf Donnerstag, 16. Oktober 2025
Kategorie: Wissen

Mehr staatliche Kontrolle gegen prekäre Beschäftigungsformen schon ab 2026

Auch in Polen erfreuen sich bei Unternehmern Beschäftigungsformen zunehmend großer Beliebtheit, bei den Arbeitnehmerrechte eingeschränkt und Lohnnebenkosten spürbar gesenkt oder ganz eingespart werden können.

Da die Auswirkungen nicht nur die prekär beschäftigten Arbeitnehmer treffen, sondern auch die überwiegend staatlichen Träger der Kranken- und Sozialversicherung, hat die Regierung die Novellierung des Gesetzes über die Tätigkeit der Staatlichen Arbeitsinspektion PIP (Panstwowa Inspekcja Pracy) auf den Weg gebracht, mit dem dieser Entwicklung durch verschärfte Kontrollen Einhalt geboten werden soll.

Das Projekt sieht vor, der Arbeitsinspektion PIP umfangreichere Kontrollrechte zu erteilen, mit deren Hilfe sie die Beschäftigungsformen der Unternehmen daraufhin untersuchen kann, ob sie rechtlich gesehen nicht vorzugsweise als normale Arbeitsrechtsverhältnisse gestaltet werden müssten, d. h. mit Arbeitsverträgen entsprechend des Arbeitsgesetzbuches, einschließlich der geregelten Abführung von Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Arbeitgeber.

Es geht also um die Umwandlung von zivilrechtlichen Verträgen, z. B. von B2B/Verträgen, in durch das Arbeitsrecht geregelte Arbeitsverträge. Die im Ergebnis der Kontrollen von der PIP getroffenen Entscheidungen müssen unverzüglich umgesetzt werden, möglicherweise sogar rückwirkend. In einem solchen Fall hätte das wahrscheinlich für den Unternehmer hohe Kosten z. B. für Nachzahlungen zur Folge.

Um die Wirkung der Handlungen der PIP bei der Kontrolle und bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu erhöhen, soll ein spezielles Netzwerk zum Datenaustausch mit der Sozialversicherungsanstalt ZUS und der Nationalen Finanzverwaltung eingerichtet werden.

Das Projekt sieht darüber hinaus auch eine wesentliche Verschärfung der finanziellen Sanktionen für die gesetzwidrige Beschäftigung von Arbeitnehmern vor. Gegenwärtig wird der Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages anstelle eines arbeitsrechtskonformen mit 1.000 bis 30.000 PLN bestraft. Nach der Novellierung soll sich die Strafe verdoppeln, also mindestens 2.000 PLN betragen und im Höchstfall bis zu 60.000 PLN.

Lassen Sie sich beraten!

Die Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Spezialisten, eines „freien Mitarbeiters" o. ä. für Ihr Unternehmen auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrages rechtlich zulässig ist, oder ob doch besser ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden muss, ist schwierig, gerade für deutsche Unternehmer die kaum über Erfahrungen mit der polnische Sicht auf diese Problematik und im Umgang mit den zuständigen Behörden verfügen.

Ich biete Ihnen in dieser Hinsicht meine komplette Kompetenz und meine Erfahrungen an, die ich in über zwanzig Jahren als Anwalt im grenzübergreifenden Rechtsverkehr erworben habe, die Vorteile aus dem Besitz meiner Zulassungen an allen Gerichten in Deutschland und Polen sowie meine äußerst soliden Kenntnisse des polnischen und des deutschen Rechts aufgrund meines Jurastudiums in beiden Ländern.

Aufgrund meiner familialen Abstimmen beherrsche ich Deutsch und Polnisch auf dem Niveau des Muttersprachlers.

Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus ebenfalls bilingualen Muttersprachlern mit Abschlüssen an internationalen juristischen Hochschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen.

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Dr. Jacek Franek
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