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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Mackie Messer und die Gesetze

Was nützt verschärftes Waffenrecht? Fakten aus Deutschland und Polen.

Im Zeitraum 2013 bis 2020 wurden in Polen 12.480 Straftaten mit Messern verübt. Das sind durchschnittlich 1.560 Messeangriffe pro Jahr. Mit 1.937 waren die meisten Messerstraftaten im Jahr 2013 zu verzeichnen. Ab dem Jahr 2018 bewegt sich die Zahl relativ konstant zwischen 1.300 und 1.400 pro Jahr.

Dagegen ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Messerverletzungen stark angestiegen. Zuletzt war die Zahl der Messerangriffe in Deutschland von 8.160 im Jahr 2022 auf 8.951 im Jahr 2023 gestiegen. Das sind fast
25 Angriffe pro Tag.

Während also in Polen der Besitz und das Führen von Messern kaum gesetzlich reglementiert ist, liegt dort die Zahl von Messerangriffen pro Jahr mit 1.400 wesentlich niedriger als in Deutschland mit knapp 9.000, obwohl die strengen Regelungen nach
§ 42 a des Waffengesetzes WaffG den Besitz und erst recht das Führen von bestimmten Messern als strafrechtlich relevant verbieten.

In Polen darf jedermann alle Messertypen, die nicht ausdrücklich verboten sind, besitzen und führen. Dazu gehören Balisong-Messe (Butterfly), alle Bauformen von Halb- und Vollautomaten, Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge. Das Waffengesetz für Messer in Polen definiert weder maximale Klingenlängen noch Beschränkungen in der Bauform, zum Beispiel der Rückensäge bei einem Survival-Messer.

Wie in Deutschland existiert auch in Polen ein Führverbot für Messer bei Großveranstaltungen (§ 52, Abs. 1). Dazu gehören Demonstrationen, Volksfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen und alle anderen Events, bei denen eine große Zahl von Menschen zusammen kommt. Mehr als ein klassisches Taschenmesser (Slip Joint) sollte man bei diesen Gelegenheiten nicht mitführen.

In diesem Punkt spricht das Waffengesetz nicht von Messern oder Waffen, sondern von „gefährlichen Werkzeugen", daher kann neben Messern auch Survival-Ausrüstung vom Verbot betroffen sein. Bei Zuwiderhandlung ist neben der Sicherstellung des Werkzeuges eine Geldstrafe obligatorisch und auch 14 Tage Haft sind durchaus möglich. Die gleiche Strafe erwartet Besucher von Sportveranstaltungen, die pyrotechnische Erzeugnisse mitführen.

Lassen Sie sich helfen

Wenn Sie dennoch wegen Verstößen gegen das polnische Waffenrecht mit der Polizei oder anderen Behörden in Schwierigkeiten geraten, sollten Sie nicht zögern mit meiner Kanzlei Kontakt aufzunehmen.

Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.com

Quelle: https://knife-blog.com/waffengesetz-messer-in-polen/

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
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