Hundesteuer in Polen
Die Hundesteuer (podadek od posiadania psa) gehört in Polen zu den lokalen Steuern, und die zuständige Gemeinde entscheidet jährlich über ihre Höhe bzw. darüber, ob sie überhaupt erhoben wird. Im Jahr 2024 beträgt sie maximal 173,57 PLN pro Hund.
Hundebesitzer mit Behinderungen, Senioren und Landwirte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise grundsätzlich von der Hundesteuer befreit, z. B. wenn es sich um einen Blindenhund handelt. Auch Senioren im Alter von über 65 Jahren, die ihren Haushalt noch selbst führen, brauchen keine Hundesteuer zu bezahlen. Manche Gemeinden befreien auch Eigentümer von Hunden von der Steuer, die aus Tierheimen adoptiert wurden.
Hundebesitzer, die von ihrer Gemeinde zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet sind, aber dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen mit Strafen von bis zu 500 PLN rechnen.
Aber in zahlreichen Städten wird gar keine Hundesteuer erhoben:
Es empfiehlt sich daher immer, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachzufragen, ob und in welcher Höhe Hundesteuer zu bezahlen ist.
Recht im Alltag ist nicht nebensächlich. Verlassen Sie sich auch da auf mich und mein Team!Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.com.
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