bannerjacek franek

Fotolia brian jackson
 
Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
Fotolia brian jackson
 
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
Fotolia brian jackson
 

Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

Fotolia brian jackson
  
Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
Fotolia brian jackson
 
Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

Schnellkontakt

Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Datenschutzerklärung.

 

captcha

. . . gib mir meine Millionen wieder!

Sie haben in Polen ein günstige Gelegenheit erwischt, ein starkes mittelständisches Unternehmen in Ihre Firmengruppe aufzunehmen. Die Firma ist gesund und hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt? Auch dank staatlicher Fördermittel.

Achtung! Das könnte Sie eine Menge Geld kosten!

Schauen Sie sich deshalb genau an, welche Bedingungen bei der Zuweisung der Fördergelder vereinbart wurden. In der Regel sind solche Finanzhilfen projektbezogen und an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gebunden, vor allem hinsichtlich der Eistufung des Zuwendungsempfängers als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU).

Infolge der Einbindung in die Gesellschafterstrukturen größerer Unternehmensverbände, besteht dann die Gefahr, dass die Firma ihren Status als KMU verliert und in der Regel die erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Da geht es schnell mal um einige Millionen PLN.

Als KMU werden in Polen grundsätzlich Firmen eingestuft, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens bei 50 Mio. Euro liegt bzw. deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt (s. Art. 2 der Anlage I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Wenn nun aber eine Übertragung von Anteilen eines KMU an eine andere Gesellschaft erfolgt, dann gilt für die Bestimmung der Einhaltung der Kriterien für KMU:


  • bei Erwerb von mehr als 50 % der Anteile wird die gesamte Bilanzsumme und die Gesamtzahl der Mitarbeiter der erwerbenden Gesellschaft zur Bilanzsumme und zur Mitarbeiterzahl des KMU hinzugerechnet.

Beispiel: Die Fa. „Kaufmich" hat 200 Mitarbeiter und erwirtschaftet jährlich 40 Mio. PLN Umsatz. Die Fa. „Gerne" mit 400 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 100 Mio. PLN kauft 40 % der Anteile von „Kaufmich". Damit verliert letztere ihren Status als KMU, denn für sie gilt nun bei der Einstufung als KMU eine Mitarbeiterzahlvon 200 + 0,4 x 400 = 360 und ein Jahresumsatz von 40 Mio. PLN + 0,4 x 100 Mio. PLN = 80 Mio. PLN. Damit gilt „Kaufmich" nicht mehr als KMU und es droht die Forderung auf Rückzahlung der Fördermittel.

Die Verträge zwischen den staatlichen Fördereinrichtungen und den Zuwendungsempfängern enthalten außerdem weitere Vorgaben wie z. B. die Pflicht zur Einholung von Genehmigungen für die Änderung der Gesellschafterstruktur und für den Zeitraum der Beibehaltung von gesellschaftsrechtlichen Bedingungen nach Abschluss des geförderten Projekts.

Besonders verfahren und brenzlig wird die Situation, wenn die Übertragung der Anteile schon erfolgt ist und erst danach die Tatsache der Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen ans Licht kommt. Die gute Nachricht ist, dass wir Ihnen auch dann unterschiedliche Lösungen anbieten können, wie Sie rechtlich sauber und heil aus der Sache herauskommen.

In unserer Praxis hat es sich mehrfach bewährt, dass wir für den potenziellen Käufer als allererstes eine eingehende Due-Dilligence-Prüfung des zum Kauf ausersehenen Unternehmens vorgenommen haben. Damit beugen Sie unangenehmen Überraschungen vor, nicht nur hinsichtlich eventueller Rückzahlungsforderungen für Zuwendungen, aber auch z. B. bei Genehmigungen und Zulassungen im Rahmen des Umweltschutzes und des Arbeitsrechts.

Lassen Sie sich beraten!

Meine Kanzlei und ich, wir haben im Laufe der Zeit auf allen Gebieten viele, viele praktische Erfahrungen gesammelt, die wir für Sie bei Bedarf in anwendungsbereiter Form zur Verfügung halten. Aber Sie sehen auch, wie vielfältig die Herausforderungen sind, denen Sie sich stellen müssen. Dank der Zusammenarbeit mit uns werden Sie dem besser gewachsen sein.

Unser Leistungsangebot reicht von der Ausführung von Due-Diligence-Prüfungen zur Bewertung polnischer Gesellschaften als Kandidaten für den Kauf bzw. die Verschmelzung, über die komplette Erledigung aller Formalitäten zur Firmengründung und die Eintragung ins Handelsregister, die Standortauswahl und Mitarbeitersuche einschließlich der Erstellung von Beschäftigungsverträgen bis hin zur Vermittlung von gewerbenahen Dienstleistern, wie z. B. Steuerberatern und Buchhaltern.

Ich biete Ihnen auf dem gesamten Weg von der Vorbereitung der Gründung einer Wirtschaftseinheit in Polen bis hin zur permanenten rechtlichen Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen meinen vollen Service.

Ich bin einer der am längsten sowohl in Deutschland als auch in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus hochqualifizierten bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.jacek-franek.com 

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
Tel. +49 40 228 612 26   Deutschland
 

Mitgliedschaften

adwokatura polska          kammer celle sw          dpjv sw