Erbschaft in Polen
Da kommt was auf Sie zu
Wenn sich ein Teil Ihrer Erbschaft in Polen befindet, dann heißt das in der Amtssprache, der Nachlass sei im Ausland „belegen". Das lässt lästige Formalitäten und unklare Verhältnisse befürchten. Lohnt sich das Risiko, die Mühe und die Aufregung? Wir helfen Ihnen, das herauszufinden und zu bekommen, was Ihnen zusteht.
Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
An Ihr Erbe in Polen kommen Sie nur mit einem gültigen Erbnachweis, in diesem Falle mit einem Europäischen Nachlasszeugnis, das seit 2015 in allen EU-Staaten gilt und sowohl den Nachlass in Deutschland als auch den in Polen umfasst. Es muss bei dem Gericht beantragt werden, das für den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblasser zuständig ist, in Polen oder in Deutschland. Bei Erbschaften im deutsch-polnischen Bereich ist es mitunter aber auch möglich, die Jurisdiktion selbst zu bestimmen, und das kann in manchen Fällen von erheblicher Bedeutung sein.
Ein wesentlicher Unterschied besteht zum Beispiel darin, dass in Deutschland die Ehefrau des Erblasser die eine Hälfte des Nachlasses und alle Kinder zusammen die andere Hälfte erben, dagegen wird der Nachlass in Polen in den meisten Fällen zu gleichen Teilen an alle Erben verteilt.
Wir haben Erfahrung mit dem Ablauf des Verfahrens und schon sehr oft geholfen.
Erbschaft ausschlagen
Sollte das Erbe z. B. mit Schulden belastet sein, ist zu entscheiden, ob es angenommen oder ausgeschlagen werden soll: nach deutschem Recht müssen Sie sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, nach polnischem Recht innerhalb von sechs Monaten. Entscheidend ist dabei der Tag, an dem Sie Kenntnis von der Erbschaft erhalten haben.
Immobilien ins Grundbuch eintragen lassen?
Wenn die Verteilung des Erbes durch ein Nachlassverfahren rechtskräftig geklärt ist, muss bei Immobilien der Wechsel der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. In Deutschland ist das zwingend erforderlich, in Polen ist das von besonderer Bedeutung, wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen.
Dann müssen Sie allerdings auch noch einige andere Randbedingungen prüfen und in Betracht ziehen, z. B. ob es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt oder eventuell um ewigen polnischen Nießbrauch bzw. eine andere ungewöhnliche Eigentumsform. Mitunter geht es soweit, dass u. U. der lokale Flächenbewirtschaftungsplan geprüft oder sogar geändert werden muss.
Auch die Zahlung der Erbschaftssteuer hat ihre Besonderheiten. Das Deutsch-Polnische Abkommen zur Vermeidung von der Doppelbesteuerung gilt nämlich nicht für die Erbschaftssteuer. Sie muss also grundsätzlich hier wie da bezahlt werden. Aber die gute Nachricht ist, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, von der Erbschaftssteuer ganz oder teilweise befreit zu werden oder andere Lösungen zur Steuerersparnis zu nutzen.
Sollten Sie jemals in den Besitz einer Immobilie in Polen gelangen, die Sie verkaufen wollen, beraten wir Sie gerne. Sowohl bei den genannten Fragen, aber auchbei der Auswahl eines zuverlässigen ortsansässigen Maklers und bei der Vorbereitungund beim Abschluss des Kaufvertrages.
Wir sind für Sie da!
Meine Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf alle Formen rechtlicher Angelegenheiten zwischen natürlichen und Personen aus Deutschland und Polen spezialisiert. Lassen Sie sich von uns beraten und nutzen Sie unsere Erfahrung sowie die unsere Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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