Einige Änderungen im polnischen Recht 2026
Im kommenden Jahr sollen in Polen wichtige Rechtsänderungen in Kraft treten. Einige davon stelle ich Ihnen nachfolgend vor.
Arbeitsrecht und Sozialversicherung
- Anrechnung von zivilrechtlichen Verträgen auf das Dienstalter/Betriebszugehörigkeit
Ab 1.Januar 2026 werden für den öffentlichen Sektor und ab 1. Mai 2026 für den privaten Sektor Zeiten der Arbeit auf Grundlage von Werkverträgen, als gewerbetreibender Einzelunternehmer sowie andere Formen von nicht abhängiger Beschäftigung auf die Lebensarbeitszeit angerechnet. Das hat Einfluss auf die Höhe des Urlaubs, auf Kündigungsfristen und Dienstalter-Vergütungen.
- Änderungen bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS
und bei den Krankenversicherungsbeiträgen
Vorgesehen ist der Anstieg der Berechnungsgrundlage für die an den ZUS abzuführenden Beiträge für Unternehmer, wodurch sich der Gesamtbeitrag an die Sozialversicherungsanstalt sowie der minimale Beitrag zur Krankenversicherung erhöhen. Letztere steigt damit auf 432,54 PLN pro Monat.
- Entschädigung für Mobbing
Vorgesehen ist die Einführung von Vorschriften für zur Festlegung der Mindesthöhe von Entschädigungen für Mobbing auf dem Niveau von nicht weniger als dem Zwölffachen der Vergütung der Arbeit.
- Urlaub
Der Umfang des Erholungsurlaubs bleibt gleich (20 oder 26 Arbeitstage), aber geplant sind Änderungen bei der Zahlung von Ersatz für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub.
Steuern
- Höheres Limit für die Befreiung von der Umsatzsteuer (VAT):
Das Limit für die Befreiung von der Umsatzsteuer steig ab 01.Januar 2026 von
200 Tsd. PLN auf 240 Tsd. PLN.
- Lokale Steuern
Die maximale Höhe der lokalen Steuern und Abgaben (z. B. Immobiliensteuer) steigt um 4,5 %. - Befreiung von Körperschaftssteuer CIT für ausländische Fonds
Das polnischer Recht wird mit der Erweiterung der Befreiung von der Körperschaftssteuer für ausländische Investitions- und Rentenfonds an die Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union angepasst, einschließlich der Befreiung von der Quellensteuer.
Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, Baurecht
- Nach dem 1. Januar 2026 können Baugenehmigungsbescheide/Bauvorbescheide nur noch für Flächen erteilt werden, die als„ Bebauungs-Ergänzungsgebiete" oder als „Entwicklungsgebiete mit B-Plan-Befreiung" (OUZ-Obszary Uzupełnienia Zabudowy) eingestuft sind. Das Ziel ist, die Raumordnungsplanung besser zu ordnen.
- Neue Definitionen
Mit dem novellierten Baurechtwerden neue Definitionen und Prinzipien für den Immobilien- und Investitionsmarktmarkt eingeführt.
Sonstiges
- Rechtschreibreform
Der Rat für Polnische Sprache führt Änderungen in der polnischen Orthografie ein, darunter die Schreibweise von Verbindungen des Wortes „nie" (nicht/un) mit allen Adjektiven und Adverbien. Geändert wird auch die Großschreibung von Firmen- und Markennamen.
- Solderhöhung für Berufssoldaten um 3 %
- Entwicklung der KI
Das Ressort für Digitalisierung plant die Schaffung von Rechtsrahmen für die Entwicklung der KI sowie die Stabilisierung der Cybersicherheit.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu deutsch-polnischen Rechtsangelegenheiten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin seit fast zwanzig Jahren in Deutschland und in Polen als Anwalt zugelassen und habe in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse des deutschen und polnischen Rechts erworben.
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen Muttersprachlern mit Abschlüssen an internationalen juristischen Hochschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen.
Kontakt:
RechtsanwaltskanzleiDr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen


