Forderungsdurchsetzung in Polen

Rechnungen nicht zu bezahlen und Forderungen nicht zu begleichen, das ist auch in Polen keine Seltenheit. Dann hilft alles nichts, dem Schuldner muss möglichst schnell auf den Pelz gerückt werden, denn die meisten Forderungen verjähren schon nach sechs Jahren, gewerbliche Forderungen dagegen schon nach drei Jahren. Wenn sie vom Gericht bestätigt wurden, gilt diese sechsjährige Frist auch für Forderungen mit kürzerer Verjährungsfrist.

Ersatzforderungen für Schäden durch unrechtmäßige Handlungen Forderungen auf Beseitigung bzw. Ausgleich von Schäden, die durch und Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften verursacht wurden, unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Bei Verbrechen oder Vergehen mit strafrechtlicher Relevanz verjährt der Anspruch auf Beseitigung des Schadens erst nach 20 Jahren.

Unterbrechung des Verjährungsablaufs

In der Regel wird der Verjährungsablauf unterbrochen, wenn Verfahren vor Gericht oder vor anderen zuständigen Behörden im unmittelbarem Zusammenhang mit Forderung geführt werden. Das gilt auch für Mediationen unter Aufsicht des Gerichts und für vom Gericht angeordnete Vergleichsverhandlungen

Schadenersatz

Im polnischen Recht hat der Schadenersatz kompensatorischen Charakter. Es geht dabei also darum, dem Geschädigten seine real eingetretenen Verluste (damnum emergens-, z. B. ein gestohlenes Auto) sowie verloren gegangene Vorteile (lucrum cessans, z. B. entgangene Einnahmen durch Unmöglichkeit der Nutzung des Autos als Taxi) zu ersetzen. Während der Nachweis der real eingetretenen Verluste relativ einfach ist, kann der Nachweis des Vorteilsverlustes mitunter die Berufung eines Gutachter erfordern und entsprechen aufwendig ausfallen.

Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen

Für den Schadensersatz bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen können die Partner Vertragsstrafen vereinbaren, die oft wesentlich höher ausfallen, als der tatsächlich eingetreten Verlust. Der Verursacher des Schadens wird dabei fürdie unterlassene oder unzureichende Erfüllung seiner Verpflichtung bestraft. Schadenersatz kann dann außerdem noch gefordert werden, aber nur in Höhe der Quote, um die der Schaden die Vertragsstrafe übersteigt, und auch nur dann, wenn das Recht darauf im Vertrag neben der Vertragsstrafe ausdrücklich vereinbart wurde

Bei Verträgen können die Vertragspartner vereinbaren, dass im Falle der mangelhaften oder unterlassenen Einhaltung von vertraglichen Verpflichtungen durch eine der beiden Seiten, die andere Seite Anspruch auf eine Vertragsstrafe in vorher vereinbarter Höhe hat, unabhängig von der Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens.

Gerichtsverfahren

Kommt es wegen Schadenersatzforderungen zu Gerichtsverfahren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Man unterscheidet normale Verfahren, Erlass eines gerichtlichen Zahlungsbefehls, Mahnverfahren, vereinfachte Verfahren und neuerdings auch E-Mahnverfahren.

In diesem Fall sollten Sie aber von Vornherein einen Anwalt mit der Wahrnahme Ihrer Interessenbeauftragen, egal, ob Sie in der Sache als Kläger oder Beklagter involviert sind.

Als deutsch-polnischer Rechtsanwalt habe ich seit über 20 Jahren sehr oft deutschen Unternehmer und Privatpersonen bei der Durchsetzung und bei der Abwehr vonihr Forderungen in Polen beraten und vertreten. Meine Kanzlei verfügt deshalb über umfassende Kenntnisse der polnischen Gesetze, Vorschriften und Regelungen, aber auch über einen ansehnlichen Schatz praktischer Erfahrungen im Umgang mit der polnischen Seite bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzung.Wir bewegen uns sicher im polnischen und im deutschen Recht und kennen keine Sprachbarrieren.

Für Sie kümmern wir uns um alle Details Ihrer Angelegenheit: von der Erhebung und die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zur Vollstreckung und zum Eintreiben der Forderungen.

Und wir sind schnell, denn wir sind vor Ort!

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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