Bei der Gründung oder bei der Übernahme eines nach polnischem Recht registrierten Unternehmens benötigt mindestens ein Geschäftsführer für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung eine qualifizierte elektronische Unterschrift, auch als Ausländer. Wie in Deutschland besitzt diese Unterschrift dieselbe Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift, sie ist dafür mit einem speziellen qualifizierten Zertifikat ausgestattet, das Fälschungen ausschließt.

Auch eine Vielzahl anderer Angelegenheiten ist mit dem s. g. „kwalifikowany podpis elektroniczny" einfacher zu erledigen oder ohne dem gar nicht möglich, darunter neben der Steuererklärung auch der Abschluss von Verträgen und die Teilnahme an Auktionen zur Vergabe öffentlicher Aufträge und vieles mehr bis hin zur Einreichung von Unterlagen bei der Sozialversicherung.

Die Erstellung von qualifizierten elektronischen Unterschriften bieten in Polen zahlreiche spezialisierte Firmen an. Mit einigen arbeiten wir seit längerer Zeit erfolgreich zusammen.

Zusammen mit der eigentlichen Unterschrift wird das erforderliche Zubehör geliefert:

  • Eine kryptografische Speicherkarte mit Ihrem Zertifikat,

  • Ein Kartenleser zum Anschluss am Computer,

  • die Software damit alles zusammen funktioniert.

Der Preis hängt vom Anbieter ab und von Ihren individuellen Bedürfnissen, beispielsweise vom Zeitraum in dem Sie die Unterschrift nutzen wollen. In der Regel liegt er zwischen 300 bis 500 PLN (ca. 70 bis 120 EUR).

Auch wenn Sie als Ausländer in Ihrer Heimat bereits ein entsprechendes qualifiziertes elektronisches Zertifikat ihres Herkunftslandes besitzen: es ist trotzdem besser wenn Sie auch eins in Polen haben.

Wir sind wir Ihnen gerne behilflich die Formalitäten vor Ort zu erledigen. Z. B. brauchen Sie als erstes eine polnische Personenkennzahl PESEL (Abk.: für Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludności – Allgemeines Elektronisches Bevölkerungsverzeichnis). Wenn Sie längere Zeit in Polen leben wollen, kann der Besitz einer PESEL-Nummer ohnehin von Vorteil sein. Als Ausländern können Sie sie z. T. für behördliche Angelegenheiten nutzen, für die ansonsten ein polnischer Personalausweis erforderlich ist.

Mit der PESEL-Nr. holen wir als nächstes Angebote bei mehreren zertifizierten Unternehmen/Lieferanten ein, schließen in Ihrem Namen einen Vertrag ab und überwachen die Ausstellung der Signatur inkl. der Bereitstellung der Gerätetechnik.

Wenn Sie uns die Erledigung diese Formalitäten anvertrauen, kommen Sie sicher und schnell zu Ihrer elektronischen Unterschrift, denn Ihnen kommen unsere Kontakte und Erfahrungen zugute und wir betreuen Sie bei alledem auf Deutsch.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85

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Internet: www.jacek-franek.com