Schutz von Warenzeichen und Handelsmarken in Polen
Es kommt immer wieder vor, dass deutsche Unternehmen mit ihren Produkte erfolgreich in den polnischen Markt einsteigen, doch dann erweist sich plötzlich, dass ihr Warenzeichen von anderen Unternehmern als Marke verwendet wird, ohne dass dagegen vorgegangen werden kann, weil Ihre Marke in Polen nicht registriert und rechtlich geschützt ist.
Um Ihre eingetragene deutschen Marke auf dem polnischen Markt vor Konkurrenten zu sichern, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Zum einen können Sie Ihr Warenzeichen beim polnischen Patentamt anmelden, in Papierform per Post oder Fax sowie über die Internetplattform des Patentamtes.
Geling das, dann umfasst der Schutz das gesamte Gebiet der Republik Polen. Mehr aber auch nicht. Zudem muss die Anmeldung auf Polnisch erfolgen.
Die Gebühr für die Anmeldung eines Warenzeichens in einer Klasse/Erzeugnis-Kategorie entsprechend der geltenden Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen beträgt:
- bei Einreichung in Papierform450 PLN,
- bei Einreichung per Internet400 PLN,
- für jede weitere Kategorie120 PLN.
Sie können Ihre Marke aber auch europaweit mit einer s. g. Unionsmarke (UM) schützen. Dafür ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante zuständig. Mit einer einzigen Eintragung, die online in nur einer Sprache, also für Sie auf Deutsch, beantragt werden kann, ist der Schutz in allen derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten zehn Jahre lang gültig und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
- Die Gebühr für die Online-Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse beginnet zurzeit bei 850 EUR. Wenn Sie zur Anmeldung das Papierformular verwenden, beträgt die Gebühr 1.000 EUR. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR.
- Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR je Klasse.
Zu beachten ist außerdem, dass für die Unionsmarke das "Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip" gilt: Besteht in nur einem der Mitgliedsstaaten ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren. Schon eine verwechselbar ähnliche, ältere Marke in einem der zurzeit 27 EU- Mitgliedstaaten reicht aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. Mögliche Konflikte mit älteren Marken aus dem gesamten EU-Gebiet sind schwer vorhersehbar und einzuschätzen. Eine Unionsmarke kann daher eher von Konkurrenten angegriffen werden.
Für den Fall, dass Sie weltweit expandieren möchten, gibt es noch die Möglichkeit, auf der Basis der eingetragenen deutschen Marke einen Antrag auf internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen. Der Antrag wird beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht.
Auf jeden Fall müssen Sie vor jeder Antragstellung zunächst selber prüfen, ob ihre Marke nicht schon von anderen verwendet wird oder gar bereits geschützt wird. Das gilt auch für Marken, die Ihrer Marke ähneln und daher leicht verwechselt werden können.
Lassen Sie sich beraten!!!
Sie sehen, beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung hängt also von mehreren Faktoren ab. Deshalb sollte Sie sich, wenn Sie die Absicht haben, mit Ihrer Marke in den polnischen Markt einzusteigen, von Anfang an der Unterstützung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsbeistand versichern, der Sie vor unerwarteten Schicksalsschlägen bewahrt und Schaden von Ihnen fernhält.
Gerne stehen wir Ihnen dafür als erster Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln Ihnen Kontakte zu zuverlässigen Partnern, die sich auf den Schutz von Patenten, Warenzeichen und Handelsmarken spezialisiert haben.
Kontakt:
Dr. Jacek Franek M.L.Eur.
Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.:+48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
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Internet: www.jacek-franek.de