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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Rente für Arbeit in Polen

Rente gibt es in Polen für alle, die jemals bei einem polnischen Arbeitgeber abhängig beschäftigt waren, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie besitzen. Für alle gelten dieselben Bedingungen:

Erreichen des Rentenalters, d. h. 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer,

Zahlung von Beiträgen in die Rentenkasse der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS.

In der Regel ist der polnische Arbeitgeber verpflichtet, diese Beiträge vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen und an die ZUS zu überweisen.

Gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Altersrente ist das Gesetz vom 17. Dezember 1998 „Über Renten aus dem Sozialversicherungsfonds" (ustawa z 17 grudnia 1998 r. o emeryturach i rentach z Funduszu Ubezpieczeń Społecznych - Dz. U z 2023 r. poz. 1251).

Der Anspruch auf Rentenzahlung entsteht unabhängig davon, wie lange Beiträge gezahlt wurden, an dem Tag, an dem das Rentenalter erreicht wird. Abweichend davon gibt es eine Reihe von Möglichkeiten einen früheren Rentenbeginn zu beantragen.

Grundsätzlich ist die Altersrente auch in Polen zu beantragen. Bei Personen, die für mindestens drei Monate eine Meldeadresse auf polnischem Gebiet besessen haben bzw. noch besitzen und dadurch automatisch im „Polnischen Elektronischen System der Einwohnerevidenz" mit einer PESEL-Nummer registriert sind, werden von der ZUS direkt benachrichtigt und aufgefordert, ihre Rente in Anspruch zu nehmen.

Die Höhe des Rentenanspruchs wird in einem komplizierten Berechnungsverfahren ermittelt. Im Gegensatz zu Deutschland wird die Rente in Polen zurzeit vierzehn Mal ausgezahlt: die „Dreizehnte -Trzynastka" im April und die „Vierzehnte - Czternastka" im September.

Deutsche Rente bleibt unberührt

Bei der Berechnung der deutschen Rentenhöhe werden entsprechend des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens die Versicherungszeiten aus Polen in der Regel nicht mit einbezogen. Die Berechnung der deutschen Rente erfolgt allein aus den deutschen Versicherungszeiten.

Noch Fragen?

Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96 Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.de

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