Rente für Arbeit in Polen
Rente gibt es in Polen für alle, die jemals bei einem polnischen Arbeitgeber abhängig beschäftigt waren, unabhängig davon, welche Staatsbürgerschaft sie besitzen. Für alle gelten dieselben Bedingungen:
Erreichen des Rentenalters, d. h. 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer,
Zahlung von Beiträgen in die Rentenkasse der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS.
In der Regel ist der polnische Arbeitgeber verpflichtet, diese Beiträge vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen und an die ZUS zu überweisen.
Gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Altersrente ist das Gesetz vom 17. Dezember 1998 „Über Renten aus dem Sozialversicherungsfonds" (ustawa z 17 grudnia 1998 r. o emeryturach i rentach z Funduszu Ubezpieczeń Społecznych - Dz. U z 2023 r. poz. 1251).
Der Anspruch auf Rentenzahlung entsteht unabhängig davon, wie lange Beiträge gezahlt wurden, an dem Tag, an dem das Rentenalter erreicht wird. Abweichend davon gibt es eine Reihe von Möglichkeiten einen früheren Rentenbeginn zu beantragen.
Grundsätzlich ist die Altersrente auch in Polen zu beantragen. Bei Personen, die für mindestens drei Monate eine Meldeadresse auf polnischem Gebiet besessen haben bzw. noch besitzen und dadurch automatisch im „Polnischen Elektronischen System der Einwohnerevidenz" mit einer PESEL-Nummer registriert sind, werden von der ZUS direkt benachrichtigt und aufgefordert, ihre Rente in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe des Rentenanspruchs wird in einem komplizierten Berechnungsverfahren ermittelt. Im Gegensatz zu Deutschland wird die Rente in Polen zurzeit vierzehn Mal ausgezahlt: die „Dreizehnte -Trzynastka" im April und die „Vierzehnte - Czternastka" im September.
Deutsche Rente bleibt unberührt
Bei der Berechnung der deutschen Rentenhöhe werden entsprechend des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens die Versicherungszeiten aus Polen in der Regel nicht mit einbezogen. Die Berechnung der deutschen Rente erfolgt allein aus den deutschen Versicherungszeiten.
Noch Fragen?
Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte daher viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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