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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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PESEL? ESEL? Wie bitte? Wozu das denn?

Die Abkürzung PESEL steht für „Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludności", auf Deutsch in etwa: „Allgemeines elektronisches System zur Erfassung der Bevölkerung". Jeder polnische Staatsbürger hat ab seiner Geburt eine eigene PESEL-Nummer. Sie besteht aus elf Ziffern, enthält das Geburtsdatum, das Geschlecht, eine Ordnungs- und eine Kontrollnummer und dient der eindeutigen Identifizierung von Personen.

Die PESEL-Nummer ermöglicht bzw. erleichtert die Erledigung zahlreicher Angelegenheiten bei Behörden und bei der öffentlichen Verwaltung, aber auch im privaten Rechtsverkehr.

Auch für Ausländer ist der Besitz eine PESEL-Nummer in einigen Fällen unerlässlich, und ist zu empfehlen, sollten Sie regelmäßig Behördenangelegenheiten zu erledigen haben.

Unerlässlich ist der Besitz einer PESEL-Nummer, um

  • das Erbe von in Polen belegenem Nachlassvermögenantreten antreten zu können,

  • als Geschäftsführer/Vorstand einer polnischen Kapitalgesellschaft (z. B. Sp. z o. o. oder S. A.) den Jahresabschluss der Gesellschaft beim Finanzamt einzureichen,

  • in Polen eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen: als Einzelunternehmer (jednoosobowa działalność gospodarcza), in Form einer Spółka Cywilna (GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder einer Spółka Jawna (OHG Offene Handelsgesellschaft ),

  • mit Arbeitsvertrag, Werkvertrag oder als freier Mitarbeiter in Polen ein Beschäftigungsverhältnis mit einem polnischen Arbeit- oder Auftraggeber einzugehen,

  • bei einer polnischen Bank ein Konto zu eröffnen und/oder einen Kredit aufzunehmen,

  • mit einer polnischen Leasingfirma einen Leasingvertrag abzuschließen,

  • mit einer polnischen Versicherungsgesellschaft z. B. eine Lebensversicherung abzuschließen,

  • in Polen einen zivilrechtlichen Vertrag abzuschließen, z. B. um bei einem gewerblichen Händler ein Auto zu kaufen oder eine Immobilie zu erwerben,

  • im Falle einer privaten Steuerpflicht in Polen eine Steuererklärung abzugeben, z. B. bei einer Erbschaft,

  • in Polen eine Ehe zu schließen.

Auch kommt es vor, dass es mit einer PESEL-Nummer einfacher ist, bestimmte öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, z. B. eine Monatskarte für den ÖPNV zu kaufen. Auch beim Einlösen von Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente wird häufig nach der PESEL-Nummer gefragt.

Die erste gute Nachricht ist, dass ein Ausländer, der sich für einen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Polen anmeldet, automatisch eine PESEL-Nummer erhält.

Auch wenn Sie ein Arbeitgeber bei sich beschäftigt und deswegen bei der Kranken- und Sozialversicherung anmeldet, bekommen Sie die PESEL-Nummer automatisch.

Wenn Sie keinen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Polen haben und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie auch bei jeder Gemeinde oder Stadtverwaltung Ihre PESEL-Nummer beantragen. Das ist mitunter zeitaufwändig und erfordert in der Regel einige Kenntnisse der polnischen Sprache und der polnischen Behördenpraxis. Z. B. muss in diesem Fall der Antrag einen Hinweis auf die Rechtsvorschrift enthalten, aus der sich die Pflicht zur Führung einer PESEL-Nummer ergibt.

Lassen Sie sich helfen

Die zweite gute Nachricht ist, dass meine Kanzlei und ich persönlich seit vielen Jahren im deutsch-polnischen Rechtsverkehr vielfältige Erfahrungen gesammelt haben und umfangreiche Kontakte zu Behörden und Verwaltungen pflegen. Deshalb sind wir gerne bereit und in der Lage, Ihnen auch bei der Erteilung einer PESEL-Nummer alle Mühen abzunehmen und ohne großen Aufwand Ihrerseits die Nummer für Sie zu besorgen.

Außerdem haben Sie den Vorteil, dass mein Team aus bilingualen Muttersprachlern besteht, so dass wir Sie auf Deutsch betreuen und beraten, während wir unbehindert von jeglichen Sprachbarrieren mit den zuständige polnischen Beamten kommunizieren können.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85

E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet::  www.jacek-franek.com

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