Mit dem Rad auf dem Fußweg
Grundsätzlich gelten auch in Polen Fahrräder und E-Roller als Fahrzeuge und haben auf Fußgängerwegen nichts zu suchen! Sie haben grundsätzlich die Straße zu benutzen, wenn auf dieser für alle Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt ist. Das heißt aber auch, dass man nachts von 23.00 bis 05.00 Uhr morgens als Radfahrer den Fußweg benutzen darf, da in dieser Zeit die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 60 km/h beschränkt ist.
Sollte auf der Straße eine höhere Geschwindigkeit erlaubt sein, z. B. auch nachts, so darf der Radfahrer den Fußgängerweg auch dann nur unter der Bedingung benutzen, dass dieser breiter ist als zwei Meter und kein Radweg zur Verfügung steht.
Ausnahmen gelten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr und deren Begleiter, sie dürfen auf dem Fußweg fahren. Auch im Falle von Gefahren aufgrund extrem starker Regenfälle, Gewitter, Sturm oder Hagel, können Radfahrer und Benutzer von E-Rollern auf den Fußweg ausweichen.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt und von der Polizei dabei erwischt wird, dem drohen Geldtrafen zwischen 50 und 100 Złoty.
By The Way: auch das Radfahren unter Alkoholeinfluss ist in Polen nicht ohne: Wie für alle anderen Fahrzeugführer gilt auch für Radfahrer ein absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden in Abhängigkeit von der Schwere der Folgen hart bestraft.
Die Strafen liegen schon bei Blutalkoholwerten von 0,2 bis 0,5 Promille bei mindestens 1.000 Złoty, bei mehr als 0,5 Promille bei mindestens 2.500 Złoty. Die Polizei kann die Strafe im Fall einer nach ihrer Meinung erheblichen Gefährdung bis auf 5.000 Złoty erhöhen und unter Umständen ein Gerichtsverfahren veranlassen, bei dem Geldstrafen von bis zu 30.000 Złoty, Fahrverbote und Freiheitsstrafen verhängt werden können, zusätzlich zu den eventuellen Schadenersatzforderungen.
Lassen Sie sich helfen
Sollten Sie jemals in Konflikt mit den polnischen Verkehrsvorschriften geraten, zögern Sie sich nicht, sich die Hilfe eines deutsch-polnischen Rechtsanwalts vor Ort zu gönnen. Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und hatte viel Zeit und Gelegenheit, umfangreiche Erfahrungen zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
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Internet: www.jacek-franek.com