Unterstützung statt Bevormundung 

Für den Fall, dass jemand dauerhaft seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann, hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, einen Betreuer als rechtliche Vertretung der betreuungsbedürftige Person zu bestellen.

Meistens bestellt das zuständige Gericht einen selbstständige Berufsbetreuer, immer seltener jemanden aus dem Familien- oder Bekanntenkreis. Wenn der Betreute die Kosten der Betreuung selbst nicht aufbringen kann, übernimmt in Deutschland der Staat die Bezahlung des Berufsbetreuers.

So weit, so gut, solange alles im Lande bleibt!

Kompliziert wird es allerdings meist dann, wenn der Betreute Angelegenheiten im Ausland erledigen oder Rechte des Betreuten durchsetzen muss, z. B. bei Erbschaften oder dem unerwarteten Auftauchen von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen im Ausland. Denn es gibt nur wenige Rechtsbeistände die z. B. über ausreichende Kenntnisseder fremden Sprache und der Gesetze und Vorschriften des anderen Landes verfügen. Besonders gilt das für Ländern in Ostmitteleuropa wie z. B. Polen, wo bis heute noch viele verwandtschaftliche Beziehungen bestehen, die mitunter die Klärung von behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten erfordern.

Für einen Betreuer aus Deutschland beginnen die Schwierigkeiten schon bei den Entfernungen, die zurückgelegt werden müssen, um die zuständige Behörde in Polen zu erreichen, von der Kenntnis derpolnischen Sprache, der Vorschriften und gesetzlichen Regelungen ganz zu schweigen.

Ich bin seit über zwanzig Jahren als deutsch-polnischer Rechtsanwalt tätig und habe sehr häufig mit solchen Fällen zu tun. Die Zusammenarbeit mit mir und meinem Team haben die Betreuer als unsere Mandanten immer als eine große Erleichterung geschätzt, denn wir garantieren eine umfassende und schnelle Erledigung aller Angelegenheiten, wie z. B. die Beschaffung von Geburts- und Sterbeurkunden, die Erlangung von Erbscheinen, die Prüfung und Änderung von Eintragungen im Grundbuch, aber auch die Betreuung, Verwaltung und den Verkauf von Immobilien bis hin zur juristischen Durchsetzung von Erbansprüchen.

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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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