Wenn das Erben an Grenzen stößt
Der Tod eines Verwandten ist immer ein schmerzliches Ereignis. Doch es bleibt nicht allein bei der Trauer, die Erben haben zudem zahlreiche formelle Dinge zu erledigen. Wenn der Erblasser auch noch im Ausland gelebt hat, wird es zusätzlich kompliziert.
In der Regel reicht dann ein einfacher Erbschein nicht aus, stattdessen muss ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden, und zwar in dem Land, in dem der Erblasser zuletzt seinen Lebensmittepunkt hatte.
Noch viel schwieriger ist es aber manchmal, die Beziehungen des Verstorbenen zu seinem Lebensumfeld zu regeln. Da ist u. U. das Mietverhältnis zu beenden, Guthaben bei Banken und anderen Finanzinstituten sind aufzuspüren und die Konten und Depots müssen geschlossen werden. Daueraufträge für die Bezahlung der Energieversorger und der Müllabfuhr, für Versicherungen und andere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen bis hin zum Jahresbeitrag für den Kaninchenzüchterverein müssen storniert werden.
Leben die Erben im Ausland, darf die Bank oder ein anderes Finanzinstitut die Guthaben des Erblassers nicht ohne Weiteres an die Erben auszahlen, sondern erst dann, wenn das zuständige Finanzamt durch Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass gegen den Erblasser keine steuerrechtlichen Forderungen mehr bestehen. Die Bescheinigung muss beantragt werden und in der Regel dauert es einige Zeit, bis sie erteilt wird.
Vieles lässt sich heute auf elektronischem Weg regeln, aber eben nicht alles. Wie sich zeigt, sind speziell die Beendigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung besonders zeitaufwendige Unterfangen. Speziell, wenn es an den entsprechenden Sprachkenntnissen mangelt und alle Formalitäten während eines kurzen Aufenthalts im anderen Land erledigt werden sollen.
Allein die Formulierung der Kündigung kann dabei schon zum Problem werden. Hinzu kommt, dass im Mietvertrag oftmals kaum Kündigungsfristen unter drei Monaten vereinbart sind. Auch die Erfüllung von Verpflichtungen des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung kann sich u. U. als sehr aufwendig erweisen. Nicht nur müssen grundsätzlich alle Nägel und Haken, an denen Bilder oder ähnliches aufgehängt waren, beseitigt und die Löcher zugespachtelt werden, es kommt sogar vor, dass im Bad die Fließen von den Wänden entfernt werden müssen, weil sie vom Mieter selber eingebaut worden waren.
Hinzu kommt manchmal auch die Notwendigkeit, das Erbe einvernehmlich aufzuteilen, Änderungen in Grundbüchern vorzunehmen oder sich mit Forderungen von Gläubigern auseinander zu setzen.
Lassen Sie sich helfen!
Aber das ist alles nicht so schlimm, denn meine Kanzlei hat auch auf diesem Gebiet reiche Erfahrungen sammeln können. Ich bin einer der am längsten zugleich in Deutschland und in Polen zugelassenen Rechtsanwälte und Advokaten und mit den vielfältigsten und ausgefallensten rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.jacek-franek.com