Ehe für alle. Nicht erlaubt, aber anerkannt…
Während in den Niederlanden bereits seit 2001 und in Deutschland seit 2017 Frauen mit Frauen und Männer mit Männern Ehen schließen können, ist das im katholischen Polen bislang nicht möglich. Es half auch nichts, wenn polnische Staatsbürger im Ausland solche Ehen z. B. in Deutschland geschlossen haben.
Das soll sich nun ändern. Der Europäischen Gerichtshof EUGH hat in der vorigen Woche als Reaktion auf eine Anfrage des Polnischen Obersten Verwaltungsgerichts in einer diesbezüglichen Angelegenheit entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die außerhalb Polens geschlossen wurden, von den polnischen Standesämtern und anderen relevanten Behörden zukünftig anerkannt und rechtlich genauso behandelt werden müssen, wie Ehen zwischen Männern und Frauen.
Davon sind zahlreiche Rechtsgebiete betroffen, für die bestehende Reglungen und Vorschriften zu aktualisieren und anzupassen sind: vom Erbrecht über das Familien- und Steuerrecht bis hin zum Strafrecht. Das wird nicht von heute auf morgen geschehen, aber die Grundlagen für die vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen werden auf diesem Wege erstmals geschaffen, selbst wenn sie vorläufig in Polen noch nicht „erlaubt" sind.
Lassen Sie sich helfen!
Wenn Sie Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Angelegenheiten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin seit fast zwanzig Jahren in Deutschland und in Polen als Anwalt zugelassen und habe in dieser Zeit umfangreiche Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse des deutschen und polnischen Rechts erworben.
Der Sitz meiner Kanzlei befindet sich in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen Muttersprachlern mit Abschlüssen an internationalen juristischen Hochschulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen.
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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
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