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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.

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Durchsetzung von Forderungen in Polen

Auch polnische Geschäftspartner zahlen mitunter nicht pünktlich oder manchmal auch gar nicht. Dann müssen Sie ihre Forderungen auf dem Rechtsweg durchsetzen. Das ist in Deutschland mitunter ein Drama, im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr kann daraus schnell eine Tragödie werden.

Damit das nicht passiert, sollten Sie sich auf die Hilfe eines Rechtsanwalts verlassen, der neben der Kenntnis der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in Deutschland und Polen auch beide Sprachen beherrscht und sich mit den Gepflogenheiten im Geschäftsleben und bei den Gerichten auskennt.

Meine Kanzlei verfügt über diese seltenen Fähigkeiten, über Wissen und Erfahrung. Dabei versuchen wir stets, den Aufwand und die Kosten für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten. Das heißt, zunächst bemühen wir uns um eine außergerichtliche Regelung der strittigen Angelegenheit, um Ausgleich und Lösungen durch den Abschluss von Vergleichen.

Erst wenn das nicht fruchtet, ziehen wir mit Ihnen vor Gericht und erheben Klage. Als zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland und in Polen, kann ich Sie dabei jederzeit in beiden Ländern und in beiden Sprachen vertreten und das jeweilige Recht voll in Ihrem Interesse interpretieren und nutzen. Vorteile, die nur wenige bieten können. Selbstverständlich trifft dies alles auch zu, wenn sie sich gegen Forderungen Ihrer Geschäftspartner aus Polen wehren müssen.

Meine Kanzlei hat über viele Jahre deutsche Unternehmen bei ihren Geschäften in Polen und bei der Gründung und Führung von Gesellschaften beraten und betreut. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur. Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.jacek-franek.com 

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

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