bannerjacek franek

Fotolia brian jackson
 
Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
Fotolia brian jackson
 
Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
Fotolia brian jackson
 

Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

Fotolia brian jackson
  
Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
Fotolia brian jackson
 
Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

Schnellkontakt

Datenschutz
Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Datenschutzerklärung.

 

captcha

Deutscher Bauer auf polnischer Erde

Seit 2016 gelten für die Bewirtschaftung polnischen Ackerlands neue gesetzliche Vorschriften. Sie ermöglichen auch deutschen Landwirten auf polnischer Erde eine einträgliche Existenz als Bauer. Angesichts der bevorstehenden Grundsteuerreform in Deutschland und eingedenk der Tatsache, dass für landwirtschaftliche Betriebe in Polen von der EU nach wie vor Subventionen bereitgestellt werden, könnten sich unter Umständen für deutsche Landwirte interessante Alternativen in Polen eröffnen.

Bauer ist Bauer? Jein.

Seit dem 1. Mai 2016 gelten für alle Landwirte aus der EU und aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dieselben Regeln und Vorschriften für den Erwerb von Acker- und Weideland sowie von Wald zum Zweck der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wie für ihre polnische Kollegen. Für alle gilt daher auch, dass keiner der dazu Berechtigten von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht und das KOWR Nationales Zentrum für die Förderung der Landwirtschaft zustimmt.

Insgesamt klingt das erstmal gut. Fragen ergeben sich erst bei näherer Betrachtung dieser Vorschriften und Regelungen. Aber auch diese lassen sich zufriedenstellend beantworten! Zunächst bleibt es einfach: Bis zu einer Fläche von 0,3 ha gibt es keinerlei Einschränkungen beim Erwerb von Grund und Boden, auch nicht für Ackerland.

Für größere Flächen sind jedoch einige Bedingungen zu erfüllen, die gewährleisten sollen, dass landwirtschaftliche Nutzfläche auch weiterhin zur Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen erhalten bleibt:

  • 1.Landwirtschaftliche Nutzfläche kann nur von einem individuellen Landwirt erworben werden (Ausnahmen bestimmt das Gesetz: z. B. Staatsschatz, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Städte und Gemeinden etc.).
  • 2.Die Summe der erworbenen und der bereits im Besitz des erwerbenden individuellen Landwirts befindlichen landwirtschaftlichen Nutzfläche darf 300 ha nicht übersteigen.
  • 3.Der Erwerber muss nachweisen, dass er über eine landwirtschaftliche Qualifikation verfügt.

Als individueller Landwirt/Bauer gilt im Sinne des Gesetzes eine natürliche Person mit landwirtschaftlicher Qualifikation, deren Gesamtbesitz an landwirtschaftlicher Nutzfläche auch nach dem Neuerwerb 300 ha nicht übersteigt. Des Weiteren muss diese Person nachweisen, dass er seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde wohnt, in der sie ihren Grundbesitz hat und dass sie seit mindestens fünf Jahren Landwirtschaft betreibt.

Erfreulicherweise schreibt das Gesetz nicht vor, in welcher Gemeinde der Bauer seit fünf Jahren zu wohnen hat und wo er Landwirtschaft betreibt. Es zählt also auch, wenn er seit mehr als fünf Jahren in einer Gemeinde in Deutschland lebt, in der er Ackerland besitzt und Landwirtschaft betreibt. Dann darf er auch in Polen Ackerland erwerben, solange die Gesamtfläche seines Landbesitzes Deutschland und in Polen 300 ha nicht übersteigt, also wenn die Flächen in zusammen nicht mehr als 300 ha betragen.


Gelernter Bauer

Hinsichtlich der Qualifikation gibt es ebenfalls keine unerfüllbaren Forderungen.Es zählen alle in Deutschland anerkannten und üblichen Ausbildungsformen und im weitesten Sinne mit Landwirtschaft in Verbindung stehenden Abschlüsse:

  • Landwirtschaftliche Grundbildung zum Landwirt EFZ als Erstausbildung,
  • Lehre zum Landwirt,
  • berufsbegleitende Nachholbildung zum Landwirt,
  • Grundbildung zum Agrarpraktiker EBA als Erstausbildung,
  • Meisterabschluss in einem Beruf, der zur landwirtschaftliche Tätigkeit befähigt mit nachweislich mindestens dreijähriger Berufspraxis in der Landwirtschaft,
  • Hochschulabschluss, auch in einer andern Richtung als Landwirt, aber mit Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufspraxis in der Landwirtschaft oder eines postgradualen Studiums im Bereich Landwirtschaft,
  • Mittelschulabschluss oder mittlerer Berufsschulabschluss in einer andern Richtung als Landwirtschaft mit drei Jahren Berufspraxis in der Landwirtschaft,
  • Grundschulabschluss, Lyzeum odergrundsätzliche bzw. branchenbezogene Berufsausbildung mit fünfjähriger Berufspraxis in der Landwirtschaft.

Zu den anerkannten Ausbildungsrichtungen gehören u. a. auch Tierarzt, Zootechniker, Fischereiwesen, Gartenbau, und Landschaftsarchitektur.

Wenn du aber noch kein Bauer bist…

Der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen in Polen ist darüber hinaus sogar für Käufer ohne die vorgenannter Qualifikationen und Abschlüsse möglich, erfordert jedoch zusätzliche behördliche Genehmigungen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Zustimmung des Generaldirektors des „Nationales Zentrum für die Förderung der Landwirtschaft" (KOWR Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa, www.kowr.gov.pl).

Die Zustimmung des KOWR kann sowohl der Verkäufer als auch der potenzielle Käufer beantragen. Dabei ist glaubhaft nachzuweisen, dass vom Verkäufer der Versuch unternommen wurde, das Ackerland zu verkaufen, aber kein anderer Interessent zu finden war, und dass auf Seiten des Käufers die ernsthafte Absicht besteht, den erworbenen Grund und Boden für landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen und dafür die erforderliche Qualifikation zu erwerben.

Wir sind für Sie da

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema haben und rechtliche Beratung und Begleitung auf dem Weg zur Einrichtung eines landwirtschaftlichen Betriebes wünschen, bin ich Ihr Partner! Als einer von jenen Juristen, und die am längsten in Deutschland als Rechtsanwalt und in Polen als Advokat zugelassenen sind, hatte viel Zeit und Gelegenheit umfangreiche Erfahrungen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr zu sammeln. Der Sitz meiner Kanzlei ist in Warschau, und mein Team besteht aus bilingualen deutschen und polnischen Muttersprachlern.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen

Tel.: +48 22 622 95 96
Fax: +48 22 622 12 85

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.jacek-franek.com 

Adresse

PL-02-972 Warszawa, ul. Ledóchowskiej 5E/2
D-22391 Hamburg, Heegbarg 12

Telefon & Fax

Tel. +48 22 622 95 96
Fax +48 22 622 12 85
Tel. +49 40 228 612 26   Deutschland
 

Mitgliedschaften

adwokatura polska          kammer celle sw          dpjv sw