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Ihre Bedürfnisse und Ziele stehen stets im Vordergrund. Hierbei können Sie auf meine langjährigen Erfahrungen in der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratungspraxis zurückgreifen.
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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen jederzeit so effizient wie möglich helfen.
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Ich habe deutsche Standards für meine Kanzlei übernommen und in die tägliche Büropraxis integriert, so dass unsere Arbeitsabläufe normgerecht und damit qualitätsgeprüft verlaufen.

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Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu beraten und zu betreuen. 
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Sie werden nicht nur in einem einwandfreien, sondern auch in einem verständlichen Deutsch beraten. Juristisches Kauderwelsch wird nur zur Kommunikation mit Gerichten und anderen Rechtsanwälten eingesetzt. Alle Dokumente werden auf Wunsch zweisprachig angefertigt.

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Ausländer für polnischen Niedriglohn nach Deutschland?

Ausländische Arbeitnehmer für niedrige polnische Löhne in Deutschland arbeiten zu lassen. Die Geschäftsidee ist verlockend!

Immerhin haben in Polen zurzeit mehr als eine halbe Million Ausländer eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Gleichzeitig beziffert die offizielle Statistik den Unterschied der durchschnittlichen Bruttoverdienste in Deutschland und Polen auf ca. 2.600 EUR (3.751 EUR vs. 1.116 EUR) Wohlgemerkt: für alle Arbeitnehmer! Für die Ausländer unter ihnen dürfte die Differenz noch wesentlich höher ausfallen.

Die Annahm, es reiche aus, für dieses Geschäft lediglich eine Firma in Polen zu gründen, die ausländische Arbeitnehmer anstellt und dann nach Deutschland entsendet, ist es jedoch irrig und riskant. Zu beachten ist vor allem, dass auch für diese Arbeitnehmer das deutsche Arbeitsrecht gilt, also deutsche Löhne und eventuelle Zulagen gezahlt und alle anderen deutsche Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der polnische Arbeitgeber auch in Polen dieselben Leistungen wie in Deutschland nicht nur anbietet, sondern auch in nennenswertem Umfang ausführt.

Es kommt hinzu, dass der entsandte ausländische Arbeitnehmer neben dem Arbeitsvertrag mit einem polnischen Unternehmen auch die Rechtmäßigkeit seine Aufenthaltes in Polen nachweisen muss und dass er in Polen mindestens seit einem Monat sozialversichert ist. So kann er bis zu zwei Jahre in Deutschland arbeiten, danach muss er in Deutschland sozialversichert werden. Hierfür benötigt er allerdings ein s. g. Van der Elst Visum, das bei deutschen Botschaft in Warschau beantragt werden muss.

Außerdem wird er in Deutschland einkommenssteuerpflichtig, sobald erinnerhalb von zwölf Monaten mehr als 183 Tage entsandt ist.

Zurzeit gelten diese Bestimmungen allerdings nicht für Flüchtlinge aus der Ukraine, die aber sowieso unbegrenzt und ohne Zwischenstopp in Deutschland arbeiten dürfen.

Meine Kanzlei hat über viele Jahre deutsche Unternehmen bei der Gründung und Führung von Gesellschaften in Polen beraten und betreut. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Jacek Franek
M.L.Eur.Adwokat (PL) Rechtsanwalt (D)
ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warszawa/Polen
Tel.: +48 22 622 95 96

Fax: +48 22 622 12 85 

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